An alle                                                                                              Emstek, den 19. März 2014

stimmberechtigte Mitglieder                                                                                  

des Emsteker Tennisclub e.V.

 

- Aushang Clubhaus und Veröffentlichung Internet -



Mitgliederversammlung 2014

Sehr geehrte Mitglieder des Emsteker TC,

 hiermit lade ich alle stimmberechtigten Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sie findet statt am Freitag, den 28. März 2014 um 19:30 Uhr  im Clubhaus.

 Tagesordnung:

  1.  Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
  2. Ehrungen
  3. Bekanntgabe der vorliegenden Anträge
  4. Verlesen des Protokolls der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung sowie dessen Genehmigung
  5. Bericht des Vorstandes
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Nachwahlen Vorstand
  9. Festsetzung der Beiträge, der Platzbenutzungsgebühr für Gäste sowie der Spiel- und Platzordnung
  10. Festsetzung der Gebühren für die Tennishalle
  11. Änderung der Satzung – hier § 15.2 (siehe Anlage)
  12. Anträge
  13. Verschiedenes

Anträge sind spätestens bis zum 27. März 2014 bei der 1. Vorsitzenden Maria Lohmann,
Zum Esch 25, 49685 Emstek, schriftlich einzureichen.

 Ich bitte um rege Teilnahme und pünktliches Erscheinen. Nach der Versammlung wird ein kleiner Imbiss gereicht.

 Mit sportlichem Gruß

gez. Maria Lohmann

1. Vorsitzende

 Anlage Einladung Mitgliederversammlung 2014

 Satzungsänderung

Emsteker TC

 Alt                                                                          

§ 15.2                                                                      

Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte drei Liquidatoren. Das Restvermögen fällt an den Landessportbund Niedersachsen.

Neu

§ 15.2

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Emstek, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.