Trainingsvereinbarung

Trainingsvereinbarung zwischen

 
Name, Vorname (Elternteil)  
Straße, Haus-Nr.  
PLZ/Ort  
Telefon-Nr.  
E-Mail-Adresse  
Name, Vorname der/des Trainierenden  
Geburtsdatum der/des Trainierenden:  

und dem Emsteker TC

  1. Voraussetzung für die Teilnahme am Tennistraining ist die Mitgliedschaft im Emsteker TC.
  2. Trainingszeiten bzw. Trainingsperioden: Sommertraining: 01.05. – 30.09. eines Jahres. Wintertraining: 01.10. – 30.04. des Folgejahres. 
    a. Das Tennistraining findet 1 x pro Woche (Dauer: 45 Minuten) statt. Auf Wunsch und gegen Aufpreis von 20 Euro (für Kinder/Schüler/Azubis/Studenten mit Nachweis) zum
        regulären zu zahlenden Trainingsentgeld kann eine zweite zweite wöchentliche Trainingseinheit von weiteren 45 Minuten in Anspruch genommen werden. Für Erwachsene
        beträgt der Aufpreis für diese zweite wöchentliche Trainingseinheit (von 45 Minuten) zusätzliche 44 Euro zum regulären Trainingsentgeld.
    b. Während der niedersächsischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Tennistrainung statt. Im Falle der Verhinderung des Tennistrainers besteht
         Anspruch auf einen Ausgleich in Form eines Trainings-Ersatztermins, der mit dem Tennistrainer selbstständig zu vereinbaren ist. Ein finanzieller Ausgleich für etwaigen
         Trainingsausfall ist damit grundsätzlich nicht verbunden. 
  3. Die Gruppeneinteilung (in der Regel 3 - 6 Teilnehmende pro Trainingsgruppe) wird je nach Spielstärke und Alter der jeweiligen Teilnehmenden durch die Tennistrainer vorgenommen.
  4. Trainingskosten (incl. Platz-/Hallengebühren):
    1. Kinder bis 18 Jahre : 32,00 € pro Monat für 45 Minuten; 52,00 € pro Monat für 2x45 Minuten,
    2. Schüler/Studenten/Azubis ab 18 Jahre (mit entsprechendem Nachweis) : 37,00 € pro Monat für 45 Minuten; 57,00 € pro Monat für 2x45 Minuten,
    3. Erwachsene: 44,00 € pro Monat für 45 Minuten; 88,00 € pro Monat für 2x45 Minuten.
    4. Die Abbuchung der Trainingsbeiträge erfolgt jeweils am 10. des Monats. Kürzung/Rückerstattung der Trainingsbeiträge ist innerhalb der Trainingsperioden nicht möglich.
  5. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Der Tennistrainer sowie der Emsteker TC haften nicht für Schäden durch Unfälle sowie sonstige Ereignisse.
  6. Kündigung:
    1. Eine Kündigung der Trainingsvereinbarung ist ausschließlich zum Ende des Sommertrainings (30.09. eines Jahres) sowie zum Ende des Wintertrainings (30.04. eines Jahres) möglich.
    2. Die Kündigung der Trainingsvereinbarung muss spätestens zum 31.03. (Wintertraining) beziehungsweise zum 31.08. (Sommerferien) in schriftlicher Form und und fristgerecht bei einem ETC-Vorstandsmitglied erfolgen.

Die Vereinbarung zum Tennistraining habe ich gelesen und nehme sie durch meine Unterschrift zur Kenntnis.



Emstek, den  _____________________  Unterschrift: _________________________________